Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beziehungen zwischen Kunden und wirkungsStark. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
1. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
wirkungsStark verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. wirkungsStark erbringt folgende Leistungen im Bereich Grafik und Konzept:
a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung b. Skizzen, Konzeption und Entwurf c. Detailgestaltung und Ausführung d. Realisation und Produktionsüberwachung
2. Geistiges Eigentum
Sämtliche von wirkungsStark geschaffene Leistungen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von wirkungsStark. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens wirkungsStark. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von wirkungsStark geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei wirkungsStark. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.
3. Nutzungsrechte
Für die Dauer der Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums von wirkungsStark dem Kunden zu, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber wirkungsStark erfüllt. Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von wirkungsStark hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
4. Externe Leistungen
Für die Leistungen von Dritten in den Bereichen Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet wirkungsStark mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Partnern zusammen. Gegenüber dritten handelt wirkungsStark stellvertretend im Namen des Kunden. Diese Drittleistungen werden in Kostenvoranschlägen als Drittleistung offeriert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Wenn nicht anders vereinbart, lautet die Rechnungsanschrift auf die Adresse des Auftraggebers.
5. Gewährleistung
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche wirkungsStark zur Weiterbearbeitung dienen, geht wirkungsStark davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
6. Daten und Unterlagen
wirkungsStark bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist wirkungsStark ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von wirkungsStark und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 3).
8. Offerten und Vorarbeiten
Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Offerten haben Gültikeit während 30 Tagen ab Eingang beim Kunden. Eine Erstbesprechung ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Leistungen von wirkungsStark sind entgeltlich. Der Kunde wird darüber im voraus orientiert.
9. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
10. Gut zur Produktion
Das «Gut zur Produktion» steht für Form, Gestaltung und Inhalt – nicht aber für Papier, Bildqualität sowie Farbverbindlichkeit und wird vor der Datenübergabe an einen Produzenten erstellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Daten auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, das «Gut zur Produktion» freizugeben. Das «Gut zur Produktion» kann schriftlich oder via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt wirkungsStark keine Haftung.
11. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat verrechnet.
12. Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Alle Kostenvoranschläge und Budgets verstehen sich exklusive MwSt. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Gemäss Absprache mit dem Kunden hat wirkungsStark bei langfristigen Projekten Anspruch auf Akontozahlungen.
13. Auftragsreduzierung oder -annulierung
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat wirkungsStark einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat wirkungsStark Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
14. Haftung
Die Haftung seitens wirkungsStark beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Für externe d.h. nicht durch wirkungsStark bearbeitete Druckvorlagen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn ein grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Handeln von wirkungsStark in der Auftragserteilung an den Lieferanten stattgefunden hat.
15. Mängelrüge
Die von wirkungsStark erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
16. Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und wirkungsStark unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau, Schweiz.